Promotion Immatrikulation
Alle nach dem 01.04.2018 angenommenen Doktorand:innen der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften müssen sich an der Universität Heidelberg immatrikulieren. Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf dieser Website.
Formular „Annahme als Doktorand:in“
Für die Immatrikulation benötigen Sie das Formular "Annahme als Doktorand:in". Dieses wird Ihnen nach erfolgter Annahme als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften durch das Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail übermittelt.
Sollten Sie in darauf folgenden Semestern ein aktuelles Formular „Annahme als Doktorand:in“ benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Dekanat (Promotionsbüro).
Befreiung von der Immatrikulation
Eine Wahlmöglichkeit entsprechend §38 (5) LHG besteht nur für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter:innen / Doktorand:innen der Uniklinik und der Universität mit einem Beschäftigungsverhältnis von ≥ 50% Umfang eines VZÄ, alle anderen müssen sich immatrikulieren.
Wenn Sie sich befreien lassen möchten, richtigen Sie bitte einen formlosen und begründeten Antrag an das Zentrale Doktorandenbüro. Bei Fragen zum Vorgehen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Zentrale Doktorandenbüro. Das Dekanat (Promotionsbüro) ist dafür nicht zuständig.
Ansprechpartner:innen für die Immatrikulation
Bitte Informieren Sie sich über Details und Fristen bezüglich der Immatrikulation auf den Webseiten der Universitätsverwaltung und wenden sich bei Fragen zur Immatrikulation an die auf den Webseiten genannten Ansprechpartner:innen.