Promotion Zulassungsvoraussetzungen und Sprachanforderungen

Die Promotion an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften ist in der Promotionsordnung geregelt. Die für die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät notwendigen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter § 4 der Promotionsordnung.

Die Dissertation kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist an unserer Fakultät nicht verpflichtend. Die Entscheidung, ob eine solche Sprachprüfung erforderlich ist, trifft der/die jeweilige Betreuer:in des/der Doktoranden:in.