Binationale Promotionsverfahren
Cotutelle de thèsis
Cotutelle de thèse-Verfahren sind binationale Promotionsverfahren, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten durchgeführt werden. Binational sind die Verfahren vor allem im Hinblick auf die Betreuung der Dissertation, Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität, die Mitwirkung auswärtiger Betreuer:innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren und die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Ein binationales Promotionsverfahren beinhaltet nicht, dass aufgrund einer Promotionsarbeit zwei Doktorgrade verliehen werden. Vielmehr wird ein einziger Titel nach den Grundsätzen des deutschen Prüfungsrechts erworben.
Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abzuschließen, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Ein solcher abgeschlossener Vertrag muss bereits zur Bewilligung des Promotionsantrages vorliegen. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig mit dem Dekanat (Promotionsbüro) Kontakt auf. Sollte es zu einer Vertragsausarbeitung kommen, zieht es sich erfahrungsgemäß über mehrere Monate. Nach der Annahme als Doktorand:in ist eine Vertragsausarbeitung oder ein Vertragsabschluss an unserer Fakultät nicht mehr möglich.