Informationen und Formulare der Fakulät

Antrag auf ein Forschungssemester

Anträge können Professor:innen der Fakultät stellen. Anträge müssen elektronisch im Dekanat (dekanat@verkult.uniheidelberg.de) eingereicht werden . Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden.
Formular: Antrag auf Forschungssemester gemäß § 49 Abs. 7 LHG (Stand: 24.02.2025)

Antrag auf Erteilung einer Prüfungsbefugnis an Akademische Mitarbeiter:innen

Anträge auf Erteilung einer Prüfungsbefugnis sind elektronisch im Dekanat (studiendekanat@verkult.uni-heidelberg.de) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden.
Formular: Antrag auf Erteilung einer Prüfungsbefugnis an Akademische Mitarbeiter:innen (Stand 03.02.2026)

Kooptierung

Bitte nehmen Sie VOR Antragstellung Kontakt mit dem Dekanat, Frau Flämig, auf!

Nur von Lehrstuhlinhaber:innen kann eine Kooptierung in Absprache mit dem betreffenden Institut, dem oder der Dekan:in der externen Fakultät sowie dem Dekan dieser Fakultät gestellt werden. Anträge müssen elektronisch im Dekanat eingereicht werden (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de). Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden.

Antragsunterlagen:
Antrag der antragsstellenden Person
Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang ersichtlich ist
Schriftliche Stellungnahme des/der Geschäftsführenden Direktor:in des betreffenden Instituts

Außerplanmäßige Professur

Bitte nehmen Sie VOR Antragstellung Kontakt mit dem Dekanat, Frau Flämig, auf!

Voraussetzungen gemäß Kriterienblatt zur Beantragung Außerplanmäßiger Professuren 
Antragstellung: Gemäß LHG § 39 (4) und GO § 26 kann der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/in“ auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit ab Verleihung der venia legendi gestellt werden.
Lehrveranstaltungen: Die Lehrveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 SWS sind vorwiegend im Pflichtunterricht für Studierende des Fachs der verliehenen venia legendi durchzuführen. Die abgehaltenen Unterrichtsstunden sind präzise nachzuweisen.
Publikationen: Mindestanforderung bezüglich der Zahl und Qualität der für eine außerplanmäßige Professur erforderlichen werden nicht festgelegt. Für die Bewertung der wissenschaftlichen Leistung durch die Fakultät, kommt es indessen besonders auf Publikationen nach der Habilitation (bzw. nach der Zwischenevaluation) an.

Die folgenden Unterlagen sind ausschließlich elektronisch (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de) als PDF einzureichen. Es werden nur vollständige Unterlagen akzeptiert. Bitte nummerieren Sie die Dokumente (1-10).           

  1. Ausführliche schriftliche Stellungnahme der oder des Geschäftsführende:n Direktor:in
    Der Antrag ist über die oder den Geschäftsführende:n Direktor:in des Fachs, die oder der den Antrag unterstützt (ausführliche schriftliche Stellungnahme) und vor der Fakultät vertreten muss, an das Dekanat einzureichen.
    Bei Antragsteller:innen, die nicht hauptberuflich an der Universität Heidelberg tätig sind, ist eine zusätzliche schriftliche Bestätigung durch die oder den Geschäftsführende:n Direktor:in des Fachs erforderlich, aus der hervorgeht, dass die regelmäßige Wahrnehmung der Lehrverpflichtung an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften gewährleistet ist.         
  2. Dem Antrag sind außerdem drei externe Gutachtervorschläge (mit vollständiger Adresse) beizufügen, die von der oder dem Geschäftsführende:n Direktor:in abgezeichnet sein muss. Die Gutachter sollen fachkompetent aber neutral sein. Sie dürfen nicht durch gemeinsame Forschungsprojekte oder gemeinsame Publikationen mit der oder dem Antragsteller:in verbunden sein.           
  3. Antrag           
  4. vollständig ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild           
  5. Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang           
  6. Publikationsliste
    Die Publikationen müssen vor und nach der Habilitation klar voneinander getrennt aufgeführt werden.     
  7. Auflistung aller Lehrveranstaltungen
    Vollständige, semesterweise Auflistung aller Lehrveranstaltungen seit der Habilitation. Bei Antragstellern, die außerhalb der Universität Heidelberg tätig sind, wird außerdem eine klare Aussage darüber erwartet, wie und wann die/der Betreffende gedenkt, auch in Zukunft seiner Lehrverpflichtung nachzukommen,           
  8. Angabe der Anzahl der betreuten und abgeschlossenen Promotionsarbeiten           
  9. Promotionsurkunde           
  10. Habilitationsurkunde
     

Hinweis: Die Lehrbefugnis und die Bezeichnung außerplanmäßige:r Professor:in kann gemäß GO § 26 (4) entzogen werden, wenn der oder die Betroffene aus Gründen, die er oder sie zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehrtätigkeit mehr ausgeübt hat.

Zum Personalbogen

Lehrpläne, Lehraufträge und Anträge auf Teilnehmer:innen-Begrenzung für Lehrveranstaltungen

Lehrpläne, Lehraufträge und Anträge auf Teilnehmer:innen-Begrenzung für Lehrveranstaltungen sind digital über das Dekanat (studiendekanat@verkult.uni-heidelberg.de) zur jeweils ausgewiesenen Frist in den Fakultätsrat einzureichen. Die Einreichungsfristen für Lehrpläne, Lehraufträge und Anträge auf Teilnehmer:innen-Begrenzung für Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Website des Großen Fakultätsrats.
Großer Fakultätsrat

Lehraufträge müssen über die:den Verantwortliche:n im jeweiligen Institut der Fakultät unter Verwendung dieses Antragsformulars per Email im Dekanat (studiendekanat@verkult.uni-heidelberg.de) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular. Und bitte beachten Sie auch die Ergänzung in Spalte 1. Wir benötigen zwingend diese Information. Sollten diese Angaben fehlen, kann über den Lehrauftrag/die Lehraufträge nicht befunden werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen für Lehraufträge, die auf der Website der Personaladministration für Lehraufträge der Universität Heidelberg aufgeführt sind.
Dezernat 5 - Personal: Personaladministration für Lehrbeauftragte

Anträge auf Teilnehmer:innen-Begrenzung bei Lehrveranstaltungen müssen ebenfalls unter Verwendung des Antragsformulars per Email im Dekanat (studiendekanat@verkult.uni-heidelberg.de) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge akzeptiert werden.
Formular: Antrag auf Teilnehmer:innen-Begrenzung bei Lehrveranstaltungen

Änderungen an Studiengängen / Satzungen - Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre

Wenn Sie Änderungen an Studiengängen, deren Modulhandbüchern oder Satzungen vornehmen möchten, beachten Sie bitte die in der Handreichung zur Verfahrensweise bei Änderungen an Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen und Modulhandbüchern in der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften ausgeführte Vorgehensweise. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Qualitätsentwicklung an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften.

Wichtig sind ebenfalls die Anleitungen und Vorlagen von heiQUALITY. Zugang zum heiQUALITY-Handbuch sowie zu Informationen zu Modulhandbüchern und Qualifikationszielen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Senatsbeschlüssen, Q+Ampelverfahren, Lehrveranstaltungsbefragungen, Studiengangsbefragungen, Lehrkapazitätsanalysen u.a. bekommen Sie über den heiQUALITY-Downloadbereich.