Doctoral Degree Regulation


NEUE
Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften 28.09.2023
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Auszug:
§ 25 Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Die Promotionsordnung tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Rektors folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Promotionsordnung der Universität Heidelberg für die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften vom 2. November 2015 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 27. November 2015) außer Kraft.

(2) Promovierende, deren Prüfungsverfahren gemäß § 8 bereits eröffnet sind, können bis zum 31.12.2024 einen Antrag auf Fortführung ihrer Promotion nach den Regelungen der vorherigen Promotionsordnung stellen.

(3) Promovierende in den Fächern Diakoniewissenschaften und Sozialethik können ihr Promotionsvorhaben noch bis zum 31.12.2026 nach der Promotionsordnung vom 02.Novemger 2015 fortführen und beenden. Auf besonders begründeten Antrag, kann die Frist zur Beendigung der Promotion längstens auf den 31.12.2028 verlängert werden.


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ALTE
Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften 02.11.2015




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Latest Revision: 29.11.2023