Veröffentlichung - Doktorurkunde


 


  • Nach der Disputation

    • Nach der Disputation - nach Eingang der Prüfungsunterlagen im Dekanat (Promotionsbüro) - wird der/die Doktorand/in per E-Mail über die nächsten Schritte informiert! Bitte warten Sie diesen Verfahrensschritt unbedingt ab!
    • Sofern für die Veröffentlichung Auflagen von Seiten des des/der Doktorand/in zu erfüllen sind, werden Sie auch drüber per E-Mail vom Dekanat (Promotionsbüro) informiert. Und auch das bitte abwarten!
  • Veröffentlichung
    • Nach § 19 der Promotionsordnung muss die Dissertation spätestens zwei Jahre nach der Promotion veröffentlicht sein. Das Dekanat (Promotionsbüro) informiert Sie über diese Zweijahres-Frist schriftlich. Wird die Dissertation nicht termingerecht veröffentlicht, so erlöschen alle durch die Promotion erworbenen Rechte.
    • Die Frist kann in besonderen Fällen auf rechtzeitig gestellten und begründeten Antrag (E-Mail) des/der Doktoranden/in an das Dekanat (Promotionsbüro) verlängert werden. Die Entscheidung darüber trifft der Promotionsausschuss. Dem/Der Doktorand/in wird die Entscheidung per E-Mail mitgeteilt.
  • Promotionsurkunde
    • Nach der rechtzeitig erfolgten Veröffentlichung der Dissertation und Abgabe der notwendigen Pflichtexemplare wird die Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde wird der Grad eines Doktors/einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) verliehen.
    • Bitte beachten Sie: Erst mit Empfang der Promotionsurkunde wird das Recht zum Führen des Doktortitels (Dr. phil.) erworben.
    • Es ist an der Fakultät  für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften der Universität Heidelberg nicht erlaubt, in der Zeit vor der Publikation den Titel „Dr. des." zu führen. 
    • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie den Titel Dr. phil. - ohne das er Ihnen persönlich verliehen wurde - weder hier noch im Ausland führen dürfen, da dies Titelmissbrauch darstellt (§ 132a StGB). Grundsätzlich gilt, dass Titel ausschließlich in der verliehenen und per Urkunde nachweisbaren Form geführt werden dürfen, es gibt hier keine "Übersetzungen". An unserer Fakultät wird "nur" der Titel Dr. phil. verliehen. Der Titel PhD wird an unserer Fakultät nicht verliehen.

Informationen zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation)


(A) Durch elektronische Publikation im Open Access auf dem von der Universitätsbibliothek

betriebenen universitären Repositorium / Heidelberger Dokumentenserver HeiDOK


Anzahl der Exemplare:

  • 1 elektronisches Pflichtexemplar => Informationen HeiDOK
  • 1 gebundenes Pflichtexemplar
    Achtung: Ringbuchbindungen sind nicht zulässig!


Ablauf:

  1. Die Bescheinigung Zustimmung zur Veröffentlichung muss in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) vorgezeigt werden. Das elektronische Pflichtexemplar muss nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek hochgeladen werden. Des Weiteren muss das gebundene eine Pflichtexemplar der Dissertation in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) abgegeben werden.
    >> Dieser Vorgang mit der Universitätsbibliothek kann auch auf den Postweg erledigt werden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit! <<
  2. Bitte informieren Sie nach der erfolgten Veröffentlichung. das Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail. Bitte beachten: Das Dekanat (Promotionsbüro) wird NICHT automatisch informiert!
  3. Nachdem Sie das Dekanat (Promotionsbüro) über die erfolgte Veröffentlichung informiert haben, wird das dort überprüft.
  4. Sind alle Vorgänge korrekt erledigt, wird sich das Dekanat (Promotionsbüro) bei Ihnen per E-Mail bezüglich der Aushändigung der Promotionsurkunde melden.


Adresse der Universitätsbibliothek:

Hauptbibliothek: Informationszentrum Altstadt (IZA)
Neuzugang, Dissertations-und Tauschstelle
Plöck 107-109, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54-2585, Fax 06221 / 54-2595
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/Mitarbeiter/medienI.html


(B) Durch Druck in einer Schriftenreihe oder als selbstständiges Buch im Verlagsbuchhandel

  • Mindestauflage:
    Es muss eine Mindestauflage von 150 Exemplaren gesichert sein. Eine niedrigere Mindestauflage ist akzeptabel, wenn der Verlag weitere Bestellungen im Print-on-demand-Verfahren erfüll. Über die Mindestauflage oder über das Print-on-demand-Verfahren muss dem Dekanat (Promotionsbüro) eine schriftliche Mitteilung des Verlages übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.
  • Vermerk:
    Das Buch muss einen Vermerk enthalten, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Dem Dekanat (Promotionsbüro) muss ein Auszug dieses Vermerkes per E-Mail übermittelt werden.
    • Zugl.: Dissertation, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften, Jahr ....
      ODER
      Bei einer Titeländerung muss dieser Vermerk auf den angenommenen Titel aufgenommen werden:
      Zugl.: Diese Veröffentlichung wurde als Dissertation im Jahr .... unter dem Titel „...."
      im Fach ... an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg angenommen.

      Hinweis: Beim Jahr ist das Jahr der Disputation anzugeben.

Anzahl der Exemplare:

  • 2 Pflichtexemplare (Bücher)


Ablauf:

  1. Die Bescheinigung Zustimmung zur Veröffentlichung muss in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) vorgezeigt werden. Die zwei Pflichtexemplare der Dissertation (Bücher) müssen in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) abgegeben werden.
    << Dieser Vorgang mit der Universitätsbibliothek kann auch auf den Postweg erledigt werden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit! <<
  2. Bitte informieren Sie nach der erfolgten Veröffentlichung. das Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail. Bitte beachten: Das Dekanat (Promotionsbüro) wird NICHT automatisch informiert!
  3. Nachdem Sie das Dekanat (Promotionsbüro) über die erfolgte Veröffentlichung informiert haben, wird das dort überprüft.
  4. Sind alle Vorgänge korrekt erledigt, wird sich das Dekanat (Promotionsbüro) bei Ihnen per E-Mail bezüglich der Aushändigung der Promotionsurkunde melden.


Adresse der Universitätsbibliothek:

Hauptbibliothek: Informationszentrum Altstadt (IZA)
Neuzugang, Dissertations-und Tauschstelle
Plöck 107-109, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54-2585, Fax 06221 / 54-2595
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/Mitarbeiter/medienI.html


(C) Durch Vervielfältigung im Reproduktionsverfahren

Anzahl der Exemplare:

  • 10 gebundene Pflichtexemplare
    Achtung: Ringbuchbindungen sind nicht zulässig!


Ablauf:

  1. Die Bescheinigung Zustimmung zur Veröffentlichung muss in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) vorgezeigt werden. Die 10 Pflichtexemplare der Dissertation müssen in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) abgegeben werden.
    << Dieser Vorgang mit der Universitätsbibliothek kann auch auf den Postweg erledigt werden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit! <<
  2. Bitte informieren Sie nach der erfolgten Veröffentlichung. das Dekanat (Promotionsbüro)) per E-Mail. Bitte beachten: Das Dekanat (Promotionsbüro) wird NICHT automatisch informiert!
  3. Nachdem Sie das Dekanat (Promotionsbüro) über die erfolgte Veröffentlichung informiert haben, wird das dort überprüft.
  4. Sind alle Vorgänge korrekt erledigt, wird sich das Dekanat (Promotionsbüro) bei Ihnen per E-Mail bezüglich der Aushändigung der Promotionsurkunde melden.


Adresse der Universitätsbibliothek:

Hauptbibliothek: Informationszentrum Altstadt (IZA)
Neuzugang, Dissertations-und Tauschstelle
Plöck 107-109, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54-2585, Fax 06221 / 54-2595
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/Mitarbeiter/medienI.html







Informationen zur Veröffentlichung der publikationsbasierten Dissertation


Richtlinien zur Pflichtveröffentlichung von publikationsbasierten Dissertationen


(A)
Durch elektronische Publikation im Open Access auf dem von der Universitätsbibliothek
betriebenen universitären Repositorium / Heidelberger Dokumentenserver HeiDOK

  1. Das Copyright/Einverständnis des Verlages zur Veröffentlichung der Dissertation auf dem Server der Universitätsbibliothek muss für ALLE Schriften eingeholt werden. Ebenso muss formlos das Einverständnis zur Publikation auf HeiDOK von allen involvierten Ko-Autoren/innen eingeholt werden. Dies ist Aufgabe des/der Doktoranden/in.
  2. Das Vorliegen aller notwendigen Zusagen wird mit der Unterschrift der „Erklärung“, die die Universitätsbibliothek auf ihren Webseiten im Rahmen des Publikationsprozesses bei Dissertationen zur Verfügung stellt, bestätigt.
  3. Wir empfehlen, dass Sie die erhaltenen Copyrights der Verlage sowie die formlose Erklärung des Einverständnisses durch die Ko-Autoren/innen zehn Jahre aufbewahren.
  4. Auf HeiDok muss dann stets die gesamte Dissertation, d.h. Mantelteil und alle in die Dissertation eingegangenen Schriften, eingestellt werden.
  5. Gedruckte und elektronische Version müssen in Form und Inhalt genau übereinstimmen; beide Versionen müssen also den Mantelteil und alle Schriften enthalten.

Anzahl der Exemplare:

  • 1 elektronisches Pflichtexemplar => Informationen HeiDOK
  • 1 gebundenes Pflichtexemplar der gesamten Dissertation (d.h. des Mantelteils und aller eingegangenen Schriften)
    Achtung: Ringbuchbindungen sind nicht zulässig!


Ablauf:

  1. Die Bescheinigung Zustimmung zur Veröffentlichung muss in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) vorgezeigt werden. Das elektronische Pflichtexemplar muss nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek hochgeladen werden. Des Weiteren muss das gebundene eine Pflichtexemplar der Dissertation in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) abgegeben werden.
    << Dieser Vorgang mit der Universitätsbibliothek kann auch auf den Postweg erledigt werden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit! <<
  2. Bitte informieren Sie nach der erfolgten Veröffentlichung. das Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail. Bitte beachten: Das Dekanat (Promotionsbüro) wird NICHT automatisch informiert!
  3. Nachdem Sie das Dekanat (Promotionsbüro) über die erfolgte Veröffentlichung informiert haben, wird das dort überprüft.
  4. Sind alle Vorgänge korrekt erledigt, wird sich das Dekanat (Promotionsbüro) bei Ihnen per E-Mail bezüglich der Aushändigung der Promotionsurkunde melden.


Adresse der Universitätsbibliothek:

Hauptbibliothek: Informationszentrum Altstadt (IZA)
Neuzugang, Dissertations-und Tauschstelle
Plöck 107-109, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54-2585, Fax 06221 / 54-2595
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/Mitarbeiter/medienI.html


(B) Durch Vervielfältigung im Reproduktionsverfahren


  1. Abgabe von 10 gedruckten Exemplaren der gesamten Dissertation (d.h. des Mantelteils und aller eingegangenen Schriften).
  2. Hinweis: Die Copyrights/Einverständnisse der Verlage sollten von allen Schriften eingeholt werden. Ebenso sollte formlos das Einverständnis von allen involvierten Ko-Autoren/innen eingeholt werden. Dies ist Aufgabe des/der Doktoranden/in.

Anzahl der Exemplare:

  • 10 gebundene Pflichtexemplare der gesamten Dissertation (d.h. des Mantelteils und aller eingegangenen Schriften).
    Achtung: Ringbuchbindungen sind nicht zulässig!


Ablauf:

  1. Die Bescheinigung Zustimmung zur Veröffentlichung muss in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) vorgezeigt werden. Die 10 Pflichtexemplare der Dissertation müssen in der Universitätsbibliothek (Dissertationsstelle) abgegeben werden.
    << Dieser Vorgang mit der Universitätsbibliothek kann auch auf den Postweg erledigt werden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit! <<
  2. Bitte informieren Sie nach der erfolgten Veröffentlichung. das Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail. Bitte beachten: Das Dekanat (Promotionsbüro) wird NICHT automatisch informiert!
  3. Nachdem Sie das Dekanat (Promotionsbüro) über die erfolgte Veröffentlichung informiert haben, wird das dort überprüft.
  4. Sind alle Vorgänge korrekt erledigt, wird sich das Dekanat (Promotionsbüro) bei Ihnen per E-Mail bezüglich der Aushändigung der Promotionsurkunde melden.


Adresse der Universitätsbibliothek:

Hauptbibliothek: Informationszentrum Altstadt (IZA)
Neuzugang, Dissertations-und Tauschstelle
Plöck 107-109, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 / 54-2585, Fax 06221 / 54-2595
http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/Mitarbeiter/medienI.html


 





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.Letzte Änderung: 12.10.2023