Einreichungsfrist - Prüfungsverfahren



Frist zur Einreichung der Dissertation - Verlängerung der Einreichungsfrist

Formale Gestaltung der Dissertation

Abgabe/Einreichung der Dissertation

Gutachter/innen

Auslage

Disputation: Vorgehen und Meldung an das Dekanat (Promotionsbüro) - Prüfungsthemen



Frist zur Einreichung der Dissertation - Verlängerung der Einreichungsfrist

  • Frist zur Einreichung der Dissertation
    • Die Dissertationsschrift soll in der Regel nach vier (statt der bisherigen drei) Jahren eingereicht werden.
    • Die genaue Einreichungsfrist wird dem/der Doktoranden/in schriftlich mitgeteilt.
    • Spätestens am letzten Tag der eingeräumten Frist müssen die Unterlagen im Dekanat (Promotionsbüro) eingereicht werden. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder auf das Wochenende, so gilt der darauf folgende Werktag als Fristende.
      Die Abgabe/Einreichungsmöglichkeiten im Dekanat (Promotionsbüro) sind zu beachten (siehe Abgabe/Einreichung der Dissertation)!
  • Verlängerung der Einreichungsfrist

Formale Gestaltung der Dissertation

  • Formatvorlagen (Downloads)

  • Formale Vorgaben:
    • Die Formatvorlagen für das jeweils vorgesehene Deckblatt müssen hinsichtlich der Schriftgröße und des Zeilenabstands unverändert verwendet werden. Zudem dürfen keine Textteile hinzugefügt oder herausgenommen werden. Das Wort Betreuer soll ggf. zu Betreuerin oder Betreuerinnen abgeändert werden.
      Bitte beachten:
      Das Deckblatt ist die 1. Seite.
      Es ist nicht erlaubt, das Siegel der Universität zu benutzen.
    • Das Formular: Erklärung gemäß § 8 Abs. (1) c) und d) der Promotionsordnung muss in die Dissertation eingebunden und im Inhaltsverzeichnis mit dem Wortlaut Erklärung gemäß § 8 Abs. (1) c) und d) der Promotionsordnung der Fakultät oder (falls die Dissertation auf Englisch verfasst ist) Declaration in accordance to § 8 (1) c) and d) of the doctoral degree regulation of the Faculty aufgeführt werden.
    • Bei publikationsbasierten Dissertationen ist eine Liste der eingereichten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu erstellen. Diese muss in die Dissertation eingebunden und im Inhaltsverzeichnis aufgeführt werden.
  • Nicht vorgegeben sind:
    • die Schriftart (z. B. Arial, Times New Roman)
    • der Zeilen- und Seitenabstand (Ausnahme: Deckblatt der Dissertation!!!)
    • die Druckweise (beidseitig oder einseitig)
    • die Bindungsart
    • das Druckformat (DIN A4 oder DIN A5)
 
Abgabe/Einreichung der Dissertation

  • Schritt 1:
    Fächer Erziehungswissenschaft oder Bildungswissenschaft, Ethnologie, Gerontologie, Psychologie und Sportwissenschaft:
    Bitte nehmen Sie frühzeitig VOR der Einreichung/Abgabe per E-Mail Kontakt mit Frau Flämig auf (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de). Teilen Sie dann bitte auch Frau Flämig mit, ob Sie eine publikationsbasierte Dissertation oder eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) verfassen.
    Falls Sie eine publikationsbasierte Dissertation verfassen, mailen Sie Frau Flämig dann auch die erforderliche Liste der eingereichten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die in die publikationsbasierte Dissertation eingebunden werden muss, mit zu. Hier werden immer wieder „Fehler“ gemacht, daher möchte der Promotionsausschuss diese zuvor prüfen, damit wir einen Vorgang nicht dann stoppen müssen. Über das Ergebnis der Prüfung des Promotionsausschusses werden Sie per Mail informiert. Dies müssen Sie abwarten.
    Falls Sie eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) verfassen, teilen Sie auch das Frau Flämig mit.

    Fächer Diakoniewissenschaft und Sozialethik (Theologische Fakultät):
    Bitte nehmen Sie frühzeitig VOR der Einreichung/Abgabe per E-Mail Kontakt mit Herrn Prof. Eurich auf (johannes.eurich@dwi.uni-heidelberg.de). Teilen Sie dann bitte auch Herrn Prof. Eurich mit, ob Sie eine publikationsbasierte Dissertation oder eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) verfassen.
    Falls Sie eine publikationsbasierte Dissertation verfassen, mailen Sie Herrn Prof. Eurich dann auch die erforderliche Liste der eingereichten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die in die publikationsbasierte Dissertation eingebunden werden muss, mit zu. Hier werden immer wieder „Fehler“ gemacht, daher möchte der Promotionsausschuss diese zuvor prüfen, damit wir einen Vorgang nicht dann stoppen müssen. Über das Ergebnis der Prüfung des Promotionsausschusses werden Sie per Mail informiert. Dies müssen Sie abwarten.
    Falls Sie eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) verfassen, teilen Sie auch das Herrn Prof. Eurich mit.

    Bitte scannen Sie die Formulare 1 bis 5 oder fügen Ihre elektronische Unterschrift ein und verwandeln das jeweilige Word-Formular in ein PDF-Dokument. Lassen Sie uns dann die Unterlagen (als PDF-Dokumente) nummeriert (1 bis 6) elektronisch zukommen (dekanat@verkult.uni-heidelberg.de oder johannes.eurich@dwi.uni-heidelberg.de). Sollten Sie Schwierigkeiten bei der elektronischen Übermittlung haben, melden Sie bitte bei Frau Flämig oder Herrn Prof. Eurich.

    1. Formular: Antrag auf Zulassung zur Prüfung
    2. Formular: Daten anlässlich der Abgabe der Dissertation
    3. Formular: Erklärung gemäß § 8 Abs. (1) c) und d) der Promotionsordnung der Fakultät
    4. Formular: Einverständniserklärung gemäß § 8 (1) e) der Promotionsordnung der Fakultät
    5. Formular: Erklärung zu Publikationen
    6. Dissertation

  • Schritt 2:
    Die drei gebundenen Dissertationsexemplare und der eine elektronische Datenträger mit der Dissertation im PDF-Format sind postalisch (auch Hauspost ist möglich) zuzusenden. Diese müssen parallel zur elektronischen Einreichung postalisch zugesendet werden.

    Fächer Erziehungswissenschaft oder Bildungswissenschaft, Ethnologie, Gerontologie, Psychologie und Sportwissenschaft: Adressieren Sie die Post an: Dekanat der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften, Promotionsbüro, Voßstr. 2, Gebäude 4370, 1. OG, 69115 Heidelberg, Germany. Bitte beachten: Dissertationen können NICHT in den Briefkasten eingeworfen werden!

    Fächer Diakoniewissenschaft und Sozialethik (Theologische Fakultät): Adressieren Sie die Post an: Prof. Dr. Johannes Eurich, Diakoniewissenschaftliches Institut, Karlstr. 16, 69117 Heidelberg, Germany.

    Bitte beachten Sie, dass die postalische Einreichung der Unterlagen (drei gebundene Dissertationsexemplare, Dissertation im PDF-Format; einzureichen in Form eines elektronischen Datenträgers) eine MUSS-Regelung ist.

    1. Drei gebundene Dissertationsexemplare
    2. Dissertation im PDF-Format; einzureichen in Form eines elektronischen Datenträgers


  • Über den Antrag soll in der Regel binnen vier Wochen entschieden werden. Vom Dekanat (Promotionsbüro) werden die Doktorand/innen dann per E-Mail informiert.
    Wichtiger HInweis: Ein Abbruch der Promotion oder Zurückziehen des Antrags auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahrens durch den/die Doktorand/in, ist nach Zulassung zum Prüfungsverfahren nicht mehr möglich.

Gutachter/innen

 

  • Der/Die Betreuer/in teilt dem Dekanat (Promotionsbüro) die vorgesehenen Gutachter/innen mit. Bitte auch mitteilen, wer als Erst- bzw. Zweitgutachter/in vorschlagen wird. Die vorgeschlagenen Gutachter/innen müssen mit der Benennung einverstanden sein. Zudem sind auch die exakten Adressen (inklusive E-Mailadressen) mitzueilen, und sollten Reisekosten anfallen, bitte auch mitteilen, wer die Reisekosten zur Disputation übernimmt. Die Fakultät kann in aller Regel keine Reisekosten übernehmen. Die Mitteilung zu den Reisekosten muss vor der Bestellung der Gutachter/innen erfolgen.
    Hinweis: Betreuer/innen sind nicht automatisch auch Gutachter/innen.
  • Die Mitteilung durch den/die Betreuer/in kann schon vor Abgabe der Dissertationsschrift erfolgen. Sollte bei Abgabe der Dissertationsschrift noch keine Mitteilung dem Dekanat (Promotionsbüro) vorliegen, wird der/die Betreuer/in vom Dekanat (Promotionsbüro) angeschrieben und um Benennung gebeten.
  • Ein/e der Gutachter/innen soll aktive/r Hochschullehrer/in, Privatdozent/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in der Fakultät (mit erteilten Promotionsrecht durch die Fakultät) sein. Mindestens die Hälfte aller Gutachter/innen müssen Hochschullehrer/innen, entpflichtete oder im Ruhestand befindliche Hochschullehrer/innen, Privatdozenten/innen oder Nachwuchsgruppenleiter/innen (mit erteilten Promotionsrecht durch die Fakultät) der Fakultät sein. Bei publikationsbasierten Dissertationen darf maximal ein/e Gutachter/in zugleich Mitautor/in der für die Promotion maßgeblichen Publikationen sein.
  • Die Bestellung der Gutachter/innen durch den Promotionsausschuss erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen.
  • Die Gutachten sollen spätestens drei Monate nach Bestellung der Gutachter/innen im Dekanat (Promotionsbüro) eingereicht werden.

Auslage

 

  • Nach Eingang der Gutachten beginnt die Auslagefrist von zwei Wochen im Dekanat.
  • Der/Die Doktorand/in wird vom Dekanat (Promotionsbüro) schriftlich (per E-Mail) über die zweiwöchige Auslagefrist informiert.


Disputation: Vorgehen und Meldung an das Dekanat (Promotionsbüro) - Prüfungsthemen

  • Bitte beachten:
    Vor Zulassung zum Prüfungsverfahren, Eingang aller Gutachten sowie Ablauf der Auslagefrist kann vom Dekanat (Promotionsbüro) kein Termin für die Disputation zugesagt werden.


    Zeitpläne kann man mit dem Dekanat (Promotionsbüro) absprechen. Die Fristen müssen aber selbstverständlich hierbei beachtet werden! Der/Die Betreuer/in (diese/r Betreuer/in muss Mitglied dieser Fakultät sein) sollte frühzeitig mit dem Dekanat (Promotionsbüro) Kontakt aufnehmen.
  • Disputation: Vorgehen und Meldung an das Dekanat (Promotionsbüro)
    • Der/Die Betreuer/in (diese/r Betreuer/in muss Mitglied dieser Fakultät sein) teilt dem Dekanat (Promotionsbüro) frühzeitig folgendes mit:
      • vorgesehene Zusammensetzung der Prüfungskommission
        Die Gutachter/innen, zwei Hochschullehrer/innen, Privatdozenten/innen oder Nachwuchsgruppenleiter/innen (mit erteiltem Promotionsrecht durch die Fakultät) der beteiligten Fakultäten; als Vertretung ein Hochschullehrer/in, Privatdozent/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in (mit erteilten Promotionsrecht der Fakultät) der beteiligten Fakultäten.
        Zu beachten ist, dass ein Mitglied der Prüfungskommission fachfremd sein sollte UND dass mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission aus dem Institut kommen muss, an dem das entsprechende Promotionsfach angesiedelt ist (Muss-Regel).
      • Disputationsdatum
      • Uhrzeit
      • Ort/Raum (Räumlichkeiten der Universität Heidelberg)
      • komplette Präsenzprüfung (A) oder hybrides Format (B) oder (C)
        (A) komplette Präsenzprüfung
        - Hier ist lediglich der Hinweis komplette Präsenzprüfung erforderlich.
        (B) hybrides Format mit einer Minimum-Präsenz-Besetzung
        - Die/Der Doktorand/in und ein Prüfungskommissionsmitglied müssen sicher vor Ort sein. Die anderen Prüfungskommissionsmitglieder können entweder vor Ort sein oder sich digital zuschalten lassen. Die technische Verantwortung trägt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. Diesem Format müssen alle Prüfungskommissionsmitglieder und die/der Doktorand/in zustimmen. Die persönlichen Zustimmungen werden vom Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail eingeholt.
          - Welches Prüfungskommissionsmitglied wird sicher vor Ort bei der/dem Doktoranden/in sein?
          - Welches digitale Medium soll verwendet werden (heiCONF, heiCHAT, Cisco Webex, Microsoft Teams, DFNconf, Zoom X (nicht Zoom ohne X!) sind die Vorgaben)?
          - Wie lautet der Link des digitalen Mediums?
        (C) hybrides Format für einzelne/s Prüfungskommissionsmitglied/er
        - Es können sich auch nur einzelne Mitglieder der Prüfungskommission digital zuschalten lassen. Die technische Verantwortung trägt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. Diesem Format müssen alle Prüfungskommissionsmitglieder und die/der Doktorand/in zustimmen. Die persönlichen Zustimmungen werden vom Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail eingeholt.
          - Welche/s Prüfungskommissionsmitglied/er soll/en digital zugeschaltet werden?
          - Welches digitale Medium soll verwendet werden (heiCONF, heiCHAT, Cisco Webex, Microsoft Teams, DFNconf, Zoom X (nicht Zoom ohne X!) sind die Vorgaben)?
          - Wie lautet der Link des digitalen Mediums?
    • Die Bestellung der Prüfungskommission durch den Promotionsausschuss erfolgt nach Ablauf der Auslagefrist und Eingang aller Gutachten innerhalb von drei Wochen.
    • Das Dekanat (Promotionsbüro) lädt - sofern alles ordnungsgemäß und fristgerecht vorliegt - den/die Doktorand/in und die Mitglieder der Prüfungskommission (nach erfolgter Bestellung/Genehmigung durch den Promotionsausschuss) ein.
  • Prüfungsthemen
    • Die festgelegten drei Themenbereiche des Promotionsfaches müssen dem Dekanat (Promotionsbüro) per E-Mail in EINER pdf-Datei in Form eines Kurzabstracts (je Thema eine Seite einschließlich Literaturangabe) übermittelt werden; dafür ist der/die Doktorand/in selbst verantwortlich, und dies muss mindestens zwei Wochen vor der Disputation erfolgen. Zu beachten ist, dass die Themenbereiche mit dem/der Betreuer/in abgestimmt sein müssen.



Veranwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 16.11.2023