Wenn Sie ihr Promotionsvorhaben nicht fortführen können oder möchten, dann teilen Sie das bitte umgehend dem Dekanat (Promotionsbüro) schriftlich (Brief oder E-Mail) mit.
Wichtiger Hinweis: Ein Abbruch der Promotion oder Zurückziehen des Antrags auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahrens durch den/die Doktorand/in, ist nach Zulassung zum Prüfungsverfahren nicht mehr möglich.